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Das Transplantationsgesetz und Wunder der Heilung

Die Diskussion um die Widerspruchslösung entfacht nach sieben Jahren neu

In 2012 wurde nach vierjähriger Debatte im Rahmen der Überarbeitung des Transplantationsgesetzes ob es zu einer Widerspruchslösung oder einer erweiterten Einwilligungserklärung kommen soll, für letztere durch den deutschen Bundestag gestimmt. Das heißt:

„Sowohl der Organspender selbst kann in Zeiten, in denen er dazu in der Lage war, in die Organspende einwilligen. Als auch Anehörige oder nahestehende Personen, die das Gesetz genau definiert, können einwilligen.“

Nach sieben Jahren fehlen immer noch Organe. Es gibt mehr Organbedürftige als Organspender. Noch immer sind es ca. achtzig Prozent der Patienten, die eine neue Niere brauchen.

Deshalb ist das Thema „Widerspruchslösung“ wieder auf dem Tisch.

Das heißt, wir werden alle automatisch zu Organspendern im Falle eines Falles. Es sei denn, wir haben uns zu Lebzeiten für oder gegen die Entnahme  unserer Organe im Falle unseres Hirntodes entschieden. Dieser Lösung spielt in die Tasche, das viele Menschen sich ungern mit ihrem Ableben beschäftigen. Das heißt für dne Fall von Organspende:
„Durchschnittlich sechzig Prozent der Organspenden werden bis zum heutigen Tag durch Angehörige oder nahestehende Menschen erlaubt.“

Das geschieht oft aus dem Grund, weil die Mensche in Unkenntnis dessen sind, was Organspende in ihrer ganzen Tragweite bedeutet und weil sie in der Spende eine Möglichkeit sehen, mit dem öft überaus plötzlichen Tod ihrer nahen Menschen fertig zu werden.

Am 16.01.2020 fällt die Entscheidung pro oder kontra Widerspruchslösung im Bundestag

Aus diesem Grunde habe ich beschlossen einen Beitrag aus dem Jahr  2012 zu aktualisieren und Ihnen, verehrte Leserinnen und Leser zur Verfügung zu stellen. Denn in Zukunft wird es noch mehr für uns heißen:

„Wenn wir nicht für uns sorgen, dann entscheiden andere Menschen über uns Wohl und Wehe.“

Nachtrag 16.01.2020
Der Bundestag hat sich in einer Sternstunde des Parlaments (Anmerkung: Das bedeutet, jeder Parlamentarier und jede Parlamentarierin folgt in der Entscheidung nur dem eigenen Gewissen) gegen die Widerspruchslösung ausgesprochen. Weiterhin gilt die erweiterte Zustimmungslösung.

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Der kleine Tod (1)

Zumeist verbinden wir den Tod mit Abbleben eines Menschen oder dem Ableben am Ende unseres Daseins auf Mutter Erde.  Schauen wir genauer hin, sehen wir, dass der Gevatter uns in jedem Moment unseres Lebens begleitet. In kleinen Episoden möchte ich Ihren Blick für die Schönheit des Todes mitten in unserem Leben öffnen. Sie anstiften hinzusehen, sich bewusst zu machen, wie wertvoll die Annahme des Sterbens im Leben ist und welche Geschenke der Tod mitten im Leben für die Entwicklung unserer Persönlichkeit hat.

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Die Säulen der Vorsorge für das Lebensende (1)

Patientenverfügung trotz vorhandener Generalvollmacht?

Mich erreichte eine Anfrage zur Patientenverfügung  mit folgendem Wortlaut:

„Hallo, was ich schon immer wissen wollte:
wenn wir (Ehepaar)eine vom Notar beglaubigte Generalvollmacht haben, warum brauchen wir dann extra noch eine Patientenverfügung?
Danke im voraus und liebe Grüße …“ 

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Wenn Hamster und Großväter sterben (Teil 2)

Hier nun Teil 2 der Geschichte   Teil 1 zur Erinnerung gibt es hier Wie schon in Teil 1 erwähnt, sind die Namen der Handlung frei erfunden, die Geschichte ist kreiiert und doch wahr. Denn sie spiegelt meine Erfahrungen der letzten dreizehn Jahre im Umgang mit Abschied und Sterben wieder.

Stefan war tief betrübt als sein Kaninchen Milli starb
Seine Mutti nahm ihn in die Arme, streichelte ihn und sagte: „Stefan, jedes Lebewesen: ob Mensch, ob Tier oder Pflanze wird geboren, wächst, reift  und stirbt eines Tages. Dann, wenn seine Zeit gekommen ist.“

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Die Rose erzählt vom Sinn ihres Lebens

Eines Tages ging ich zur welken Rose hin.

Die Sonne strich sanft über ihre schon weichen und welken Blätter.

Ich sah, dass sie bald sterben würde.

„Hast Du Angst vor dem Tod?“

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Irene Wahle

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