Patientenverfügung

Das Transplantationsgesetz und Wunder der Heilung

Die Diskussion um die Widerspruchslösung entfacht nach sieben Jahren neu

In 2012 wurde nach vierjähriger Debatte im Rahmen der Überarbeitung des Transplantationsgesetzes ob es zu einer Widerspruchslösung oder einer erweiterten Einwilligungserklärung kommen soll, für letztere durch den deutschen Bundestag gestimmt. Das heißt:

„Sowohl der Organspender selbst kann in Zeiten, in denen er dazu in der Lage war, in die Organspende einwilligen. Als auch Anehörige oder nahestehende Personen, die das Gesetz genau definiert, können einwilligen.“

Nach sieben Jahren fehlen immer noch Organe. Es gibt mehr Organbedürftige als Organspender. Noch immer sind es ca. achtzig Prozent der Patienten, die eine neue Niere brauchen.

Deshalb ist das Thema „Widerspruchslösung“ wieder auf dem Tisch.

Das heißt, wir werden alle automatisch zu Organspendern im Falle eines Falles. Es sei denn, wir haben uns zu Lebzeiten für oder gegen die Entnahme  unserer Organe im Falle unseres Hirntodes entschieden. Dieser Lösung spielt in die Tasche, das viele Menschen sich ungern mit ihrem Ableben beschäftigen. Das heißt für dne Fall von Organspende:
„Durchschnittlich sechzig Prozent der Organspenden werden bis zum heutigen Tag durch Angehörige oder nahestehende Menschen erlaubt.“

Das geschieht oft aus dem Grund, weil die Mensche in Unkenntnis dessen sind, was Organspende in ihrer ganzen Tragweite bedeutet und weil sie in der Spende eine Möglichkeit sehen, mit dem öft überaus plötzlichen Tod ihrer nahen Menschen fertig zu werden.

Am 16.01.2020 fällt die Entscheidung pro oder kontra Widerspruchslösung im Bundestag

Aus diesem Grunde habe ich beschlossen einen Beitrag aus dem Jahr  2012 zu aktualisieren und Ihnen, verehrte Leserinnen und Leser zur Verfügung zu stellen. Denn in Zukunft wird es noch mehr für uns heißen:

„Wenn wir nicht für uns sorgen, dann entscheiden andere Menschen über uns Wohl und Wehe.“

Nachtrag 16.01.2020
Der Bundestag hat sich in einer Sternstunde des Parlaments (Anmerkung: Das bedeutet, jeder Parlamentarier und jede Parlamentarierin folgt in der Entscheidung nur dem eigenen Gewissen) gegen die Widerspruchslösung ausgesprochen. Weiterhin gilt die erweiterte Zustimmungslösung.

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Ich will sterben!

Ein Satz, der sich mir eingebrannt hat

und den meine Mutti mehrmals ausgesprochen hat, als sie sich in einer ihrer schmerzvollsten Lebensphasen befand. Nichts und niemand konnte sie von diesem Gedanken wegbringen. Selbst ihr geliebter Enkel blieb als Grund, hier zu bleiben, chancenlos. Irgendwann war ich sprachlos, hörte ihr einfach nur zu und das bis zu dem Tag, an dem sie verstummte. Ich war da und bei ihr, versuchte sie aufzumuntern. So wie meine Schwester und mein Sohn…

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Die Säulen der Vorsorge für das Lebensende (2)

Patientenverfügung – Betreuungsverfügung – Vorsorgevollmacht

Mich erreichte die Anfrage eines Angehörigen, dessen Mutter im Fernsehen einen Bericht über das Betreuungsrecht und seine Auswirkungen gesehen hatte. Das verunsicherte die  alte Dame stark.  Sie hatte bisher Ihren Patientenwillen in einer Patientenverfügung dokumentiert und eine Vorsorgevollmacht für den Fall unterzeichnet, wenn sie selbst außerstande ist,  ihren Willen zu bekunden. Der mit dieser Tatsache konfrontierte Sohn wurde nun auch unsicher und wandte sich an mich:

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„Das ist ja typisch Gerhard M.“ oder „Wie entstehen persönliche Abschiedsfeiern“

das war der Satz, den die Menschen der Trauergemeinde äußerten, als sie davon hörten, dass der Verstorbene seine Abschiedsfeier selbst organisiert und auf den Weg gebracht hatte. Und es war dieser Satz, den Gerhard M., versehen mit einem schelmischen Grinsen vorhergesagt hatte. Am Beispiel des Solochellisten der Norddeutschen Philharmoniker a.D. möchte ich Ihnen erzählen wie persönliche Abschiedsfeiern zu Lebzeiten entstehen.

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Die Säulen der Vorsorge für das Lebensende (1)

Patientenverfügung trotz vorhandener Generalvollmacht?

Mich erreichte eine Anfrage zur Patientenverfügung  mit folgendem Wortlaut:

„Hallo, was ich schon immer wissen wollte:
wenn wir (Ehepaar)eine vom Notar beglaubigte Generalvollmacht haben, warum brauchen wir dann extra noch eine Patientenverfügung?
Danke im voraus und liebe Grüße …“ 

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Irene Wahle

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