Organspende: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach

vielen Dank an meine Netzwerkpartnerin, Heidemarie Scheidemann, für den Impuls diesen Beitrag zu schreiben. Er befasst sich mit der öffentlich unterbelichteten Seite rund um die Aufklärung zur Organspende. Zum bedenken:

2012 wurde das neue Transplantationsgesetz verabschiedet,
mit dem Ziel die Zahl der Organspenden zu erhöhen, die seit dem 1. Transplantationsgesetz, dass in den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts verabschiedet wurde, konstant gleich geblieben sind. Nach der Neureglung des Gesetzes wurden die Skandale um Bevorzugungen öffentlich, die dazu führten, dass die Spendenbereitschaft noch mehr sank.
Einige Krankenkassen, die mit dem Anfragen um die Spendenbereitschaft und mit der Aufklärung um die Organspende beauftragt sind, stellten aufgrund dieser Skandale das Versenden ihrer Schreiben erst einmal zurück.


Den Bevorzugungen wurde auf den Grund gegangen und mit strengen Maßnahmen geahndet.
Als das geschehen war, versendeten auch die letzten Krankenkassen ihre Schreiben an ihre Versicherten. Um es zu verdeutlichen, für wen die Krankenkassen in erster Linie da sein sollen, habe ich das Internet gefragt:

Was ist der Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen?

Eine Antwort lautete:

„Die gesetzlichen Krankenkassen versichern rund 70 Millionen Menschen. Sechs Kassenarten, die bundesweit oder regional organisiert sind, stehen für eine umfassende und qualitativ hochwertige Versorgung ihrer Versicherten mit medizinischen Leistungen ein. […] Qualitätssicherung verbindet diese Anliegen und dient daher dem Versicherten in mehrfacher Weise. […]“

Ja, da fühle ich mich aufgehoben und das erlebe ich auch bisher mit meiner Krankenkasse. Bis mich im November letzten Jahres das Schreiben meiner Krankenkasse zur Organspende erreichte. Das erste Schreiben von jenen, die mich nun alle zwei Jahre erreichen werden, um mich nach meiner aktuellen Spendenbereitschaft zu befragen. Die Krankenkasse übernimmt dabei die Funktion, die sonst Ärzte inne haben, wenn wir beispielsweise vor einer OP stehen.  Der Arzt klärt dabei über die Heilungschancen, genau wie über “Risiken und Nebenwirkungen auf”, um es salopp zu sagen.

Das schreibt der Gesetzgeber im Transplantationsgesetz im Paragraphen 2 vor.
Dort steht zu lesen:

„Die Aufklärung hat die gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen und muss ergebnissoffen sein.“



Das hatte ich mir auch von meiner Krankenkasse gewünscht. Eine ergebnisoffene Ansprache, die mich über für und wider der Organspende als mündigen Bürger aufklärt.

Anstatt dessen erreicht mich ein Schreiben, dass ausschließlich pro Organspende ausgerichtet ist.
Außerdem suggeriert mir dieses Schreiben suptil: ich möge mich doch mit den “kranken Menschen” solidarisieren und meine Organe im Falle des Falles zur Organspende frei geben.
Ein Hinweis, an wen ich mich für Fragen diesbezüglich wenden kann und ein Organspendeausweis mit den Wahlmöglichkeiten sind auch dabei. Allerdings ist auf dem Organspendeausweis  so wenig Platz, dass ich mich frage, wo ich meinen Willen wirklich bekunden soll.

Organspendeausweis Das Transplantationsgesetz und Wunder der HeilungDen breitesten Raum nimmt die Spalte ein, in der ich es anderen überlasse, für mich die Entscheidung zu treffen.
Ich bin irritiert und lasse erst einmal alles liegen.

Wenige Tage habe ich den Impuls:

“Irene, ruf bei dem Vorstand dieser Kasse an
und gib deiner Irritation Raum.“ Das mache ich und tatsächlich und wie gefügt erreiche ich diesen, meiner Krankenkasse vorstehenden, Menschen. Ich bringe meine Bedenken vor.

Bekräftige dabei, dass es mir fern liegt, für oder gegen Organspende zu plädieren. Denn ich weiß, diese einst als Übergangslösung angedachte Heilmethode ist mittlerweile eine anerkannte Heilmethode. Mir geht es Es geht es um eine ergebnisoffene Aufklärung, so wie sie der Gesetzgeber vorschreibt. Und ich wünsche mir, dass die Krankenkasse in erster Linie meine Interessen als versichertes Mitglied wahrnehmen sollte.

Außerdem frage ich den Herrn, wo in diesem Schreiben steht, dass Hirntod seit Anbeginn ein angezweifeltes Konzept ist. Und ich möchte von ihm Antworten auf die Fragen:

Wo steht, dass nur drei Prozent von mir wirklich tot sind?

Wo steht, dass es die Regel gibt, dass lebende Organe nur vom toten Spender genommen werden können?

Wo finde ich Hinweise auf eine Pro – und Kontradiskussion, die mich unterstützt mir meine Meinung zu bilden?

Dann sage ich, dass ich irritiert bin, weil ich bisher dachte, die Krankenkasse sei zuerst für mich da. Dieses Anschreiben ist aus meiner Sicht nur pro Organspende geschrieben.

Der Vorstand meiner Krankenkasse hört mir geduldig zu.

Herz, foto winter pixelio

Herz, foto winter pixelio

Dann verweise ich auf den Blogbeitrag:

„Das Transplantationsgesetz und die Wunder der Heilung“

mit dem Angebot, ihm den Link zu diesem Beitrag zu senden, damit er weitere Anregungen zum Bedenken für das Versenden der Schreiben bekommt.

Zu meinem Erstaunen treffe ich auf offene Ohren, die meine Bedenken annehmen. Es wird mir sogar noch mehr zuteil. Bei der nächsten Versendung der Schreiben zur Organspendenbereitschaft im 2 Jahreszyklus will der Vorstand die Briefe nochmals sensibel überarbeiten. Das Angebot, meine Krankenkasse auf diesem Weg zu unterstützen, nimmt er an und will deshalb mein Feedback für das nächste Schreiben einholen.
Außerdem macht er von der Offerte Gebrauch, sich einen der meist gelesenen Beiträge dieses Blogs:

„Das Transplantationsgesetz und die Wunder der Heilung“

zu Gemüte zu führen.

„Segen auf Ihren Wegen!“,

kann ich da nur sagen und fühle einmal mehr, dass ich die richtige Krankenkasse gewählt  habe.

Abschließend meine Fragen an Sie: Wie lautete der Inhalt der Schreiben,
die Sie bzgl.. Ihrer Spendenbereitschaft von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bekommen haben?

Fühlen Sie sich ergebnisoffen aufgeklärt?

Wird das pro und kontra in diesen Schreiben für Sie sichtbar?

Wenn ja ok.

Wenn nein: Wenden Sie sich wie ich an Ihre Krankenkasse und fordern Sie ein, was Ihr gutes Recht ist!

P.S. Wussten Sie, dass von 100 Organspendern im Durchschnitt nur 5 selbst die Entscheidung Organe zu spenden getroffen haben.

 

Weiterführende Links
Das Transplantationsgesetz
Das Transplantationsgesetz und die Wunder der Heilung
Von Hirntoten, in denen neues Leben reift, das sie gebären und ernähren

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