Die Säulen der Vorsorge für das Lebensende (2)
Patientenverfügung – Betreuungsverfügung – Vorsorgevollmacht
Mich erreichte die Anfrage eines Angehörigen, dessen Mutter im Fernsehen einen Bericht über das Betreuungsrecht und seine Auswirkungen gesehen hatte. Das verunsicherte die alte Dame stark. Sie hatte bisher Ihren Patientenwillen in einer Patientenverfügung dokumentiert und eine Vorsorgevollmacht für den Fall unterzeichnet, wenn sie selbst außerstande ist, ihren Willen zu bekunden. Der mit dieser Tatsache konfrontierte Sohn wurde nun auch unsicher und wandte sich an mich:
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