Die Säulen der Vorsorge für das Lebensende (2)
Patientenverfügung – Betreuungsverfügung – Vorsorgevollmacht
Mich erreichte die Anfrage eines Angehörigen, dessen Mutter im Fernsehen einen Bericht über das Betreuungsrecht und seine Auswirkungen gesehen hatte. Das verunsicherte die alte Dame stark. Sie hatte bisher Ihren Patientenwillen in einer Patientenverfügung dokumentiert und eine Vorsorgevollmacht für den Fall unterzeichnet, wenn sie selbst außerstande ist, ihren Willen zu bekunden. Der mit dieser Tatsache konfrontierte Sohn wurde nun auch unsicher und wandte sich an mich:
“Das ist ja typisch Gerhard M.” oder “Wie entstehen persönliche Abschiedsfeiern”
das war der Satz, den die Menschen der Trauergemeinde äußerten, als sie davon hörten, dass der Verstorbene seine Abschiedsfeier selbst organisiert und auf den Weg gebracht hatte. Und es war dieser Satz, den Gerhard M., versehen mit einem schelmischen Grinsen vorhergesagt hatte. Am Beispiel des Solochellisten der Norddeutschen Philharmoniker a.D. möchte ich Ihnen erzählen wie persönliche Abschiedsfeiern zu Lebzeiten entstehen.
Die Säulen der Vorsorge für das Lebensende (1)
Patientenverfügung trotz vorhandener Generalvollmacht?
Mich erreichte eine Anfrage zur Patientenverfügung mit folgendem Wortlaut:
“Hallo, was ich schon immer wissen wollte:
wenn wir (Ehepaar)eine vom Notar beglaubigte Generalvollmacht haben, warum brauchen wir dann extra noch eine Patientenverfügung?
Danke im voraus und liebe Grüße …”






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